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Hier sind Texte zu verschiedenen Themen enthalten

Bundesministergesetz

Das Bundesministergesetz stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1953. "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung" lautet sein vollständiger Name. Die Bundesminister der Justiz, der Bundesminister der Finanzen sowie der Bundesminister der Verteitidung gelten als obligatorische Posten, da sie im Grundgesetz, also unserer Verfassung erwähnt werden.

Präsident der Vereinigten Staaten kann nur ein"natural born American" werden. WIe genau dieser Begriff definiert ist, ist wohl nicht genau definiert. Muß mindestens 1 Elternteil, wenn nicht gar beide, amerikanischer Staatsbürger sein? Muß der zukünftige Präsident in den USA geboren sein? Und wie wird mit  Themen wie Adoption und künstlicher Befruchtung / Leihmutterschaft umgegangen? Solche Fragen können wohl Fachjurirsten am besten beurteilen.

Das deutsche Regierungssystem unterscheidet sich ja deutlich von dem us-amerikanischen Modell. Ein Bundeskanzler führt als Regierungschef die Amtsgeschäfte. Das Bundesministergesetz gibt einige Hinweise. Ein Mitglied der Bundesregierung darf nicht gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung sein. Man muß eine Ernennungsurkunde erhalten, um rechtsgültig Amtsperson zu sein. Das Gesetz regelt die Bezüge sowie die Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Daß die jeweilige Person deutscher Staatsbürger, volljährig und voll geschäftsfähig sein muß., ist so selbstverständlich, daß es nicht extra im Gesetz erwähnt ist.

Kann man in einer Einwanderungsgesellschaft nicht aber etwas mehr erwarten? Beispielsweise, daß die Person fest in Deutschland verwurzelt ist? Man stelle sich nur vor: Person A wird im Ausland geboren und nimmt im Laufe ihres Lebens die deutsche Staatsbürgerschaft an. Wie es das Geschick dann so will, wird diese Person dann Bundesaußenminister.

Ein gewisses Geschmäckle wäre in einem solchen Fall schon gegeben. Person A hat ja immer noch ein persönliches Verhältnis zu seinem Herkunftsland, und sei es nur durch die familiäre Verflechtung. Kann Person A dann wirklich unparteiisch handeln und den Nutzen für das deutsche Volk mehren und Schaden abwenden?

Vergleichbare Überlegungen kann man auch auf das religiöse Bekenntnis von  Person A anwenden. Würde es beispielsweise eine Bevorzugung Nordafrikas sowie Arabiens geben, wenn sich Person A zu dem dortigen (Un-)Glauben hingezogen fühlt?

Führungsstärke, Durchsetzungsvermögen sowie die richtige Parteizugehörigkeit mögen die notwendigen Voraussetzungen sein, um sich ministeriumsintern halten zu können. Unabhängig von konkreten, namentlich benennbaren Personen sollte aber schon eine Diskussion erlaubt sein, was einen guten Minister ausmacht. Dies an bestimmten Faktoren festzumachen, wie etwa Geschlecht, regionaler Herkunft, konfessioneller ZUgehörigkeit oder bisherigem Werdegang, mag bislang auf Bundesebene gut gewirkt haben, wirkt aber auch ein wenig wie Klientelpolitik - einem evangelischen Hamburger steht ein papsttreuer Katholik aus Bayern gegenüber. Dann brauchen wir aber auch einen hoffentlich christlichen Afrikaner und eine gottlose Transperson in der Regierung, können so unsere Werte vergessen und das Berufsbeamtentum getrost über Bord werden.

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